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Auto ummelden in Berlin

Als Kfz-Zulassungsdienst in Berlin übernehmen wir für Sie die komplette Ummeldung Ihres Autos.


 

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Hier finden Sie uns:

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Wie ein Auto ummelden in Berlin?


Bei einem Umzug steht auch an, das Auto in Berlin umzumelden. Die Ummeldung für ein Auto in Berlin erfolgt in der Zulassungsstelle. Für die Kfz-Ummeldung benötigt man einige Unterlagen und es werden Kosten fällig.
Wenn ein Auto umgemeldet wird, kann man den Kfz-Zulassungsservice in Berlin beauftragen, der sich auf die Ummeldung, Anmeldung und mehr für Kfz spezialisiert hat.


Welche Unterlagen für Auto-Ummeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle Berlin?


Die Adressänderung nach einem Umzug muss auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden. Damit der Kfz-Ummeldeservice in Berlin diese Eintragung bei der Zulassungsstelle vornehmen kann, muss der Ummeldeservice eine unterschriebene Vollmacht und einen gültigen Personalausweis mitnehmen.


Wenn der Fahrzeughalter Gewerbetreibender ist, muss dem Ummeldeservice auch eine Gewerbeummeldung mitgegeben werden. Bei Haltern, die als juristische Personen gelten, muss bei der Zulassungsstelle auch der Handelsregisterauszug vorgelegt werden.


Wann muss man in Berlin ein Auto ummelden?


Wenn man umgezogen ist, gibt es eine gesetzliche Regelung in der Straßenverkehrsordnung, die in § 27 eingetragen ist. Dort ist eingetragen, dass nach einem Wechsel des Wohnortes die Ummeldung eines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle zeitnah durchgeführt werden muss. Bei der Zulassungsstelle in Berlin gilt ein Zeitraum von vier Wochen nach Adressänderung, um das Auto umzumelden und auch in den Fahrzeugpapieren die neue Anschrift eintragen zu lassen.

Braucht man für Fahrzeug-Ummeldung in Berlin neue Kennzeichen?


Für eine Ummeldung eines Autos in Berlin nach einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks ist kein Kennzeichenwechsel erforderlich. Der Gang zur Zulassungsstelle muss aber trotzdem erfolgen, damit dort die neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren eingetragen wird.


Da oftmals bei der Zulassungsstelle lange Wartezeiten sind, lohnt die Beauftragung des Kfz-Ummeldeservices in Berlin, der neben dem Gang zur Behörde auch einen Hol- und Bringdienst für die erforderlichen Unterlagen anbietet.
Übrigens: Seit 2015 kann das Kennzeichen auch bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk oder in ein anderes Bundesland behalten werden.


Welche Unterlagen für Auto-Ummeldung in Berlin?


Für die Auto-Ummeldung in Berlin werden folgende Unterlagen benötigt:
•    Zulassungsbescheinigung I & II (Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief)
•    gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
•    Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgasuntersuchung
•    eVB Versicherungsnachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)


Auto ummelden in Berlin mit Wunschkennzeichen?


Wenn ein Wechsel der Kennzeichen erfolgen soll, braucht man zu den oben genannten Unterlagen auch ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer und die alten Nummernschilder des Fahrzeugs.
Im Falle eines Kfz-Kennzeichenwechsels kann man das Wunschkennzeichen online über den Ummeldeservice in Berlin beantragen. Online kann direkt geprüft werden, ob das gewünschte Kennzeichen verfügbar ist. Falls das Wunschkennzeichen für die Kfz-Ummeldung in Berlin nicht verfügbar ist, werden Alternativen angezeigt, aus denen man dann auswählen kann. Das jeweilige Wunschkennzeichen wird für einen bestimmten Zeitraum reserviert. Innerhalb des Reservierungszeitraums sollte dann auch die Ummeldung mit Kennzeichenwechsel erfolgen.

 

Kann man Auto in Berlin ohne Termin ummelden?


Eine Ummeldung des Fahrzeugs in Berlin ist ohne Termin möglich, wenn man für die Ummeldung des Autos den Kfz-An- und Ummeldeservice beauftragt. Damit spart man sich dann auch die Wartezeit bei der Zulassungsstelle. Eine Online-Ummeldung gibt es noch nicht, aber wer selbst den Gang zur Zulassungsstelle machen will, kann online einen Termin bei der Berliner Zulassungsstelle beantragen.

Warum ein Auto in Berlin ummelden?


Zieht man um, meldet man neben dem Wohnsitz auch das Fahrzeug um. Wenn man die Kulanzzeit von vier Wochen überschritten hat, droht ein Bußgeld. Dieses beträgt 15 Euro bzw. die Höhe des Bußgelds und ab wann das Bußgeld erhoben wird, hängt von dem Ermessen der jeweiligen Zulassungsstelle ab.


Wenn man innerhalb eines Wohnortes umzieht, dann ist auch eine Kfz-Ummeldung erforderlich. Dafür werden ein gültiger Personalausweis des Fahrzeughalters und die Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) bei der Zulassungsstelle benötigt.


Ein weiterer Grund für eine Auto-Ummeldung in Berlin ist der Halterwechsel. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Gebrauchtwagen gekauft wird, der noch auf einen anderen Halter zugelassen ist.


Was bedeutet beim Auto ummelden Zulassungsbescheinigung I und II?


Die nach den EU-Richtlinien gefertigten Zulassungsbescheinigungen I und II gibt es seit dem 1. Oktober 2005 und ersetzen den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief. Die Zulassungsbescheinigung I entspricht dem Fahrzeugschein und die Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht dem Fahrzeugbrief. Die neuen Fahrzeugpapiere haben zusätzliche Merkmale, so dass sie nicht so leicht zu fälschen sind wie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief. Mit diesen neuen Zulassungsbescheinigungen soll der Kfz-Kriminalität entgegengewirkt werden.

 

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