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Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen werden für Überführungs-, Überprüfungs oder Probefahrten nicht zugelassener Kraftfahrzeuge oder Anhänger benötigt.
Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beläuft sich auf 5 Tage.
Ausgegeben werden diese Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit einer speziellen Kurzeitkennzeichenversicherung, welche durch die eVB-Nummer nachgewiesen wird.
Im europäischen Ausland wird beim Fahren mit Kurzzeitkennzeichen die grüne, internationale Versichertenkarte benötigt.
Folgende Unterlagen werden dafür benötig:
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elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) --> Onlineshop
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Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugbrief /
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Zulassungsbescheinigung Teil II
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gültige TÜV-Bescheinigung
Antrag Kurzzeit + Vollmacht
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