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Kurzzeitkennzeichen​

 

Kurzzeitkennzeichen werden für Überführungs-, Überprüfungs oder Probefahrten nicht zugelassener Kraftfahrzeuge oder Anhänger benötigt. 

Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens beläuft sich auf 5 Tage. 

Ausgegeben werden diese Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit einer speziellen Kurzeitkennzeichenversicherung, welche durch die eVB-Nummer nachgewiesen wird. 

Im europäischen Ausland wird beim Fahren mit Kurzzeitkennzeichen die grüne, internationale Versichertenkarte benötigt. 

 

Folgende Unterlagen werden dafür benötig:

 

Antrag Kurzzeit + Vollmacht

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