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Zollkennzeichen
Zollkennzeichen benötigen Sie bei der Ausfuhr, eines in Deutschland nicht zugelassenen Kfz, aus der Bundesrepublik. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge, die bereits in der Bundesrepublik zugelassen gewesen sind und diesen Status aktuell nicht mehr inne haben.
Folgende Unterlagen werden dafür benötig:
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Unterschriebenen Zulassungsantrag + Vollmacht
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Unterschriebenen SEPA-Lastschriftmandat
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Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
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Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
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Doppelkarte --> Bei uns erhältlich --> Onlineshop
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gültige TÜV-Bescheinigung
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Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
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ggf. Gewerbeummeldung (Sofern Halter eine Gewerbetreibender ist)
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ggf. Handelsregisterauszug und Firmenstempel (Sofern Halter eine juristische Person ist)
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