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Technische Änderung / Eintragung

 

An Ihrem Fahrzeug sind technische Änderungen vorgenommen worden, die bereits durch den TÜV abgenommen worden sind. Sind die vorgenommenen Änderungen bisher nicht in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen, kümmern wir uns um die ordnungsgemäße Eintragung dieser.
 
Folgende Unterlagen werden dafür benötig:
 
  • Unterschriebene Vollmacht
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Gutachten des Sachverständigen über die technische Änderung
  • bei Änderung der Fahrzeugart bzw. der Fahrzeugleistung ist zusätzlich eine eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) nachzuweisen
  • ggf. Gewerbeummeldung (Sofern Halter eine Gewerbetreibender ist)
  • ggf. Handelsregisterauszug und Firmenstempel (Sofern Halter eine juristische Person ist)

Vollmacht technische Änderung

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