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Kennzeichenverlust / Diebstahl​

 

Bei Kennzeichenverlust eines oder beider Kennzeichen, insbesondere im Falle des Kennzeichendiebstahls, ist es hilfreich diesen unverzüglich zu melden. Erstatten Sie zuerst Anzeige des Kennzeichenverlusts bei der Polizei. Dadurch verhindern Sie, das Ihnen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten angelastet werden, die unter Verwendung Ihres Kennzeichens eventuell begangen werden. 

Nach Meldung des Verlustet wird Ihnen ein neues Kennzeichen zugeteilt, sowie das alte Kennzeichen gesperrt. 

 
Folgende Unterlagen werden dafür benötig:
  • Unterschriebenen Antrag auf Kennzeichenänderung
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ggf. das vorhandene Kennzeichenschild
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Diebstahlanzeige
  • gültige TÜV-Bescheinigung
  • ggf. Gewerbeummeldung (Sofern Halter eine Gewerbetreibender ist)
  • ggf. Handelsregisterauszug und Firmenstempel (Sofern Halter eine juristische Person ist)

Vollmacht Kennzeichenverlust / Diebstahl

Eidesstattliche Versicherung / Kennzeichen

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